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Vertrag Handschlag

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01. Oktober 2025

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen zwischen der Global Cruise Adventures GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender"). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 bis 253 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).

Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

02

Abschluss des Pauschalreisevertrages

2.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail, Online-Formular) erfolgen.

2.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.

2.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

03

Bezahlung

3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

3.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, behält sich der Veranstalter vor, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß §5 zu verlangen.

04

Leistungsänderungen

4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen (z.B. Routenänderungen aufgrund von Wetterbedingungen), die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Der Kapitän des Schiffes trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Passagiere und der Crew. Entscheidungen über Routenänderungen aufgrund von höherer Gewalt, Eisverhältnissen oder politischen Unruhen liegen in seinem Ermessen und begründen keine Minderungsansprüche.

05

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebühr (in % des Reisepreises)
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20%
89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 40%
59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60%
29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
Ab dem 14. Tag oder bei Nichtantritt 95%

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

06

Beschränkung der Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

6.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge vor Ort, die nicht Teil des Hauptpakets sind), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

07

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

7.1. Der Veranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.

7.2. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

08

Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2. Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz in Hamburg verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

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